I. Geschichtliches:
Straubing ist eine Stadt mit einer reichen und bedeutsamen Vergangenheit im Bereich der Rechtspflege.
1218 vom Bayernherzog Ludwig dem Kelheimer gegründet, war die Stadt immer eng mit den bayerischen Landesherren verbunden. Dementsprechend war Straubing von der Mitte des 13. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts ständig Sitz eines Vitztumamtes, an dessen Spitze als Stellvertreter des Landesherrn der Vizedom stand. Das Vitztumamt, in der Folgezeit auch Regierung und Rentamt genannt, übte die herzogliche und seit 1623 die churfürstliche Staatsgewalt aus. Es war nicht nur Gericht, sondern auch Verwaltungs- und Finanzbehörde. Dem Straubinger Vitztumamt waren zeitweise bis zu 23 Gerichte in der südlichen Oberpfalz und in Niederbayern unterstellt.
Von 1802 bis 1808 war Straubing neben München sogar Sitz eines der beiden churfürstlichen und ab 1806 königlichen Hofgerichte und damit eine der beiden zentralen Justiz- und Verwaltungsbehörden in Bayern.
Durch die anschließenden Gebietsreformen im Königreich Bayern wurden die Hofgerichte abgeschafft. Damit verlor Straubing, das vorübergehend (1808 - 1840) noch Appellationsgericht für den Regen- und Unterdonaukreis war, seine Jahrhunderte alte Stellung als niederbayerische Regierungs- und Gerichtsstadt.
1862 erfolgte in Bayern die Trennung von Verwaltung und Justiz. 1871 wurde das Königreich Bayern Bestandteil des Deutschen Reiches. Mit dem Inkrafttreten der sogenannten Reichsjustizgesetze im Jahre 1879 wurde die bayerische Gerichtsorganisation übergeleitet in die heute noch geltende Gliederung der Gerichte in Amts-, Land- und Oberlandesgerichte.
Ab 1879 war Straubing Sitz eines 6 Amtsgerichtsbezirke umfassenden Landgerichts und eines -zunächst königlich bayerischen- Amtsgerichts. 1932 wurde das Landgericht Straubing aufgelöst.
Seither ist Straubing nur noch Sitz eines Amtsgerichts. Es gehört zum Bezirk des Landgerichts Regensburg und über dieses zum Oberlandesgericht Nürnberg. Seit der Reform der Gerichtsorganisation im Jahre 1973 umfasst der Bezirk des Amtsgerichts Straubing die kreisfreie Stadt Straubing und den diese umgebenden Landkreis Straubing-Bogen mit insgesamt etwa 140.000 Einwohnern
II. Kunst und Geschichte:

Im Treppenhaus des Amtsgerichts Straubing hängt ein von einem unbekannten Maler geschaffenes Gemälde aus dem Jahre 1723, das den Heiligen Ivo von Hélory darstellt.
Es wurde auf Veranlassung des Historischen Vereins für Straubing und Umgebung e. V. restauriert und dankenswerterweise von der Kirchenstiftung Sankt Jakob dem Freistaat Bayern im Jahr 2000 unentgeltlich als Leihgabe zur Verfügung gestellt.
Ivo (frz. Yves Helori de Kermartin, bret. Erwan Helouri a Gervarzhin) wird 1253 als Sohn eines Landadeligen in Minihy – Tréguier, Bretagne geboren. Nachdem er bereits als Schüler durch seine außergewöhnlichen Geistesgaben auffällt, studiert er Theologie und Rechtswissenschaft in Paris (wo der Heilige Thomas v. Aquin lehrt) und Orléans.
Mit 27 Jahren wird er zum kanonischen Richter ernannt und zum Priester geweiht. Bald verbreitet sich sein Ruf als gerechter und mildtätiger Richter, der die Armen gegen die Hoffart der Reichen verteidigt. Als der Bischof davon erfährt, holt er Yves von seiner Landpfarrei nach Tréguier.
Durch salomonische Urteilssprüche weist er aristokratischer Willkür die Schranken und bekräftigt seinen Ruf als Verteidiger der Armen und Fürsprecher der Entrechteten, was ihn über die Diözese hinaus berühmt und beliebt macht.
Bald nach seinem Tod am 19. Mai 1303 beginnt der Heiligsprechungsprozess und 1347 wird der geistliche Richter als einer der wenigen bretonischen Heiligen von der römischen Kirche anerkannt. Seit dieser Zeit gilt Saint Yves als internationaler Patron der Juristen. Der Todestag wird als bretonischer Nationalfeiertag begangen. Am dritten Sonntag im Mai findet alljährlich eine große Prozession (Pardon) zum Geburtsort des Hl. Ivo statt. In der schönen gotischen Kathedrale von Tréguier befindet sich sein Grabmal.
Auf dem Gemälde wird dem Heiligen eine Bittschrift überreicht wird. Er trägt das zeitgenössische Gewand eines Richters aus dem 14. Jhd. und wird mit einem prächtigen Gesetzeskodex dargestellt.
Links von ihm steht Justitia mit Waage und Schwert (ausgleichende und strafende Gerechtigkeit) sowie der Augenbinde als Symbol für die Unparteilichkeit.
Das ikonographische Vorbild befindet sich als Figurengruppe auf der Karlsbrücke in Prag.
Die obere lateinische Inschrift lautet übersetzt:
Selig, wer Verständnis hat für die Bedürftigen und die Armen. Zur Zeit
des Unglückes rettet ihn der Herr. Der Herr hält ihn am Leben, so dass man
ihn glücklich preist im Lande.
Als Inschrift auf dem Sockel ist zu lesen:
Die Rechtskundigen zu Straubing haben dieses Gemälde dem heiligen Ivo, ihrem großen Rechtsgelehrten gewidmet.
Das Jahr der Widmung ergibt sich aus dem sogenannten Chronogramm des Textes, d. h. alle im Text vorkommenden, lateinischen, großen, hervorgehobenen Zahlenbuchstaben werden addiert:
Erste Zeile: I, V, I: 7
Zweite u. dritte Zeile: C, D, C, I, M 1701
Vierte Zeile: I, V, I, I, I, 9
Fünfte Zeile: V, I 6
______
Jahr der Widmung 1723
Rede des Stadtheimatpflegers Alfons Huber vom 19.07.2000 zum Gemälde des Heiligen Ivo anlässlich einer Feier im Rahmen der „Woche der Justiz“ im Amtsgericht Straubing:
Meine Damen und Herren
Verehrte Klientel des hl. Ivo,
die blinde Iustitia - die wir auf dem Leinwandgemälde links sehen,
ist NICHT das Hauptthema dieser Darstellung, sondern der hl. Ivo, der „Patron der Juristen und Advokat der Armen.“
Zentral in die Mitte des Bildes gestellt, steht der Patron der Jurisprudenz auf einem mächtigen Sockel und beherrscht durch seine ausgreifende, segnende Hand seine Klientel,
mit seiner auffallenden Gewandung die ganze Szene.
Als Richter verteidigte er die Armen, die Witwen und Waisen, wie wir sie hier zu seinen Füßen versammelt sehen.
Die oberste Figur aus der Gruppe der Schutzsuchenden hält ihm eine Supplic, eine Bittschrift um Fürsprache in Rechtssachen entgegen.
Dieser Rechtsbeistand brachte ihm den Beinamen "Advokat der Armen" ein.
Die Szene der Überreichung der Bittschrift und die segnende, schützende Hand des Heiligen über die Schutzflehenden erläutert der lateinische Text, der am oberen Bildrand in einem mit Gold ausgeführten Spruchband angeführt wird.
Der Text stammt aus dem Psalm 41, Vers 2 (secundo) und lautet: "Beatus, qui intelligit super egenum et pauperem. In die mala liberabit eum Dominus.
Dominus conservet eum, et vivificet eum, et beatum faciat eum in terra."
- Auch wenn Sie das herrliche Latein schon verstanden
haben, sei mir noch ein Übersetzungsversuch erlaubt: 'Selig, wer Verständnis hat für den Bedürftigen und Armen! Zur Zeit des Unglückes rettet ihn der Herr. Der Herr behütet ihn und erhält ihn am Leben, so dass man ihn glücklich preist im Lande."
Der Heilige gilt als Patron der Bretagne, der Richter und der juristischen Fakultäten von Nantes und Rennes. Entsprechend dieser Verehrung, die schon seit dem 14. Jahrhundert bekannt ist, erscheint er hier als Richter in zeitgenössischem Gewand, im roten Talar und mit dem roten Birett.
Mit der Farbe rot wird ihm freilich auch die herrscherliche Gewalt und Machtausübung zugesprochen. Wie von Bildern des hl. Ivo seit dem 16. Jahrhundert
bekannt ist, wird er gerne mit den Attributen Feder und Tinte oder wie hier mit einem prächtigen Gesetzes-Codex dargestellt.
Von daher erklärt es sich übrigens auch, dass der hl. Ivo als Patron der Juristen noch heute auf dem Szepter der Universität München zu finden ist. Das Szepter ist 1642 entstanden, als diese Universität der Jesuiten noch in Ingolstadt ansässig war, übrigens bis 1799, dann bis 1826 in Landshut.
Hierarchisch, etwas niedriger freilich als der Heilige, ist links die hübsch gekleidete, elegante, doch blinde-allegorische Figur der Justitia dem hl. Ivo zugeordnet. Die Attribute sind weitgehend bekannt. Die in spätrömischer Zeit aufkommende Figur der Justitia übernimmt von der römischen Göttin Aequitas die Waage als Symbol der "ausgleichenden, abwägenden Gerechtigkeit".
Das Schwert wird als Symbol der strafenden Gerechtigkeit seit dem 13. Jahrhundert regelmäßig neben der Waage geführt.
Die Augenbinde ist zuerst Ende des 15. Jahrhunderts und zwar als Spottbild für die Blindheit der Justitia (1494 in Sebastian Brandt's Narrenschiff) überliefert. Seit 1520/30 hat sie aber stets die Bedeutung der Unparteilichkeit der Justitia.
Bei der Restaurierung dieses Bildes hofften
wir auch, eine
Signatur des Künstlers zu finden. Leider kam nichts zum
Vorschein, so dass der Künstler namentlich unbekannt
bleibt. Ein Straubinger Künstler kommt kaum in Frage.
Bei
den Beziehungen der Straubinger Jesuiten nach
Ingolstadt und München, die das Bild in Auftrag gegeben
haben,
müssen wir den hervorragenden Künstler wohl
eher
in diesen beiden Städten suchen.
Über die Karlsbrücke in Prag, meine Damen und Herren, sind Sie wohl alle schon gelaufen. In einer dort aufgestellten Statue, die den hl. Ivo mit der Allegorie der Justitia und zu seinen Füßen dieselbe Gruppe von Hilfesuchenden vorstellt, hat der Künstler sein genaues ikonographisches Vorbild für dieses Gemälde gefunden. Die bekannte Statue des hl. Ivo - mit einem leichten Anklang an den hl. Nepomuk wurde dort 1714 von dem , .günstig: Matthias Bernhard Braun geschaffen. So ist mit unserem Gemälde ein Hauch dieser Weltstadt auch in dieses Amtsgericht gekommen.
Die erste Nachricht über die Entstehung dieses Bildes wurde in der lateinisch abgefassten Hausgeschichte des Straubinger Kollegs und Gymnasiums der Jesuiten gefunden, wo es in Übersetzung für das Jahr 1723 heißt: "Ivo, der hl. Patron der Jesuiten, wurde in unserer Jesuitenkirche an seinem Festtag (am 19. Mai) mit einer feierlichen Messe geehrt. Ein Gemälde von ihm wurde an der Wand der Kirche aufgehängt. Er wird nun mit Unterstützung der Jesuiten jährlich zu feiern sein."
Soweit das Original
Aufgrund dieses Textes konnte das Gemälde auf der Empore der Jesuitenkirche gesucht und entdeckt werden. Durch die Restaurierung kam der kaum noch leserliche Text auf dem Sockel wieder zum Vorschein: Er lautet lateinisch:
Ivoni Sancto
Doctori Magno,
Iuris Periti
Straubingae.
Das heißt in Übersetzung:
"Die Rechtskundigen zu Straubing
(- damit sind Ihre Vorfahren gemeint, meine Damen und
Herren!-)
haben dieses Gemälde
dem heiligen Ivo,
ihrem großen Rechtsgelehrten,
gewidmet."
Das Jahr der Widmung 1723 ergibt sich aus dem sogenannten Chronogramm des Textes. Das heißt: aller im Text vorkommenden lateinischen, großen, herausgehobenen Zahlenbuchstaben
In der ersten Zeile:
-1,5,1 7
-100, 500, 100, 1, 1000 1701
-1, 5, 1, 1, 1 9
und -5,1 in der letzten Zeile 6
1723
ergeben zusammenaddiert die Jahreszahl 1723. wie wir sie auch aus der lateinischen Hauschronik kennen.
Da die Verehrung des Heiligen vor allem in Frankreich verbreitet war, weniger in Italien, Spanien und Deutschland, zählen künstlerische Darstellungen des hl. Ivo in unserem Raum zu den Seltenheiten.
Als Stadtheimatpfleger freue ich mich umso mehr über die heutige Präsentierung und möchte daher Ihnen allen herzlich danken,
dass Sie das schöne sowie heiligen - geschichtlich wirklich seltene und für die Stadt Straubing historisch wertvolle Bild restauriert haben.
Dass der hl. Ivo zudem einen so schönen, sinnigen Platz und so freundliche Aufnahme in seinem Haus gefunden hat, verdient noch einmal ein herzliches Dankeschön an Sie.
Straubing, 19.7.2000 Alfons Huber
Stadtheimatpfleger